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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Makler, Vertreter, Berater: Rolle und Erlaubnis (2026)

Makler, Vertreter und Berater klingen ähnlich, sind rechtlich aber verschiedene Rollen. Welche Rolle dein Gegenüber hat, entscheidet darüber, für wen er arbeitet, wie er bezahlt wird und welche Pflichten er dir gegenüber hat. Das lässt sich vor dem Termin klären.

Drei Rollen, drei Auftraggeber

Der Versicherungsmakler übernimmt die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen für dich als Auftraggeber. Ein Versicherer oder ein Vertreter hat ihn dazu nicht betraut.

Der Versicherungsvertreter vermittelt, weil ihn ein Versicherer oder ein anderer Vertreter damit betraut hat. Entscheidend ist also, wer den Auftrag erteilt hat.

Versicherungsberater ist, wer von keinem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil erhält und nicht in anderer Weise von ihm abhängig ist. Für seine Bezahlung gilt eine eigene Regel, die weiter unten steht.

Zum Makler gehört ein Maklervertrag. Dessen Inhalt ist nach Auskunft der IHK Schwerin in der Regel nicht nur die einmalige Beschaffung eines Versicherungsschutzes, sondern die Dauerbetreuung deiner Versicherungsinteressen. Lies deshalb, was im Maklervertrag steht, bevor du ihn unterschreibst.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Erlaubnis nach § 34d GewO

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln will, braucht grundsätzlich die Erlaubnis der zuständigen IHK. Das Gesetz nimmt davon unter weiteren Bedingungen bestimmte Vermittler aus. Ein Beispiel sind Vermittler, die ausschließlich im Auftrag eines Versicherers oder mehrerer Versicherer mit nicht konkurrierenden Produkten arbeiten.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller keine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie nachweisen kann. Dasselbe gilt, wenn er seine Sachkunde nicht durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor der IHK belegt.

Zugelassen zu sein ist damit die Mindestvoraussetzung. Ob ein Vermittler sich in deinem Thema auskennt, zeigen erst seine Fragen und seine Begründungen im Gespräch.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Im Vermittlerregister nachsehen

Vermittler und Berater müssen sich in einem Online-Register eintragen lassen. Die Pflicht ist bußgeldbewehrt. Die gewerbebezogenen Daten kann jeder einsehen.

Beim ersten Geschäftskontakt muss dir der Vermittler mitteilen, ob er gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen ist, wie du das überprüfst und unter welcher Registrierungsnummer er geführt wird.

Online erledigst du nur diese Kontrolle. Ob ein Vermittler zu dir passt, klärst du im Gespräch. Diese Schritte erledigst du, bevor du zusagst:

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Vermittlerregister, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Courtage und Honorar: Wer bezahlt?

Der Vermittler muss dir beim ersten Geschäftskontakt sagen, ob du ihn direkt bezahlst oder ob seine Vergütung als Provision oder sonstige Vergütung in der Versicherungsprämie steckt. Steckt sie in der Prämie, zahlst du sie über deinen Beitrag mit.

Eine IHK nennt drei Möglichkeiten: ein Honorar, das du direkt zahlst, eine Provision des Versicherers, die in der Prämie enthalten ist, oder eine Kombination aus beidem. Die Höhe muss in dieser Erstinformation nicht stehen. Frag im Termin ausdrücklich danach.

Courtage nennt man den Lohn eines Maklers, Provision das Entgelt eines Vertreters. Nach Auskunft der IHK Schwerin ist das aber nur ein Indiz.

Ein Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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